Menschenrechte im Betrieb
Für uns kein leerer Slogan, sondern Grundlage und Motivation unserer täglichen Arbeit.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Aus persönlicher Überzeugung heraus sehen wir uns ausschließlich als Interessenvertreter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Betriebsräten und ihren Gewerkschaften. In der Zusammenarbeit mit Betriebsräten setzen wir nicht nur darauf, Mitwirkungsrechte des Betriebsrates vor Eingriffen und Beschränkungen durch Arbeitgeber zu schützen. Unser Schwerpunkt liegt in der aktiven Gestaltung des betrieblichen und tariflichen Miteinanders. Dabei wollen wir Betriebsräten weitgehend die selbständige Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Im Konfliktfall werden sie hierbei jedoch selbstverständlich von uns unterstützt.
Egal ob Abmahnung, Versetzung oder Kündigung: Probleme von Beschäftigten mit Arbeitgebern lassen sich selten allein lösen. Hier schaffen wir das nötige Gegengewicht sowohl auf gerichtlichem als auch außergerichtlichem Wege.
In allen Angelegenheiten arbeiten wir eng mit den DGB-Gewerkschaften zusammen und haben uns zu diesem Zweck mit anderen auf Arbeitnehmerrecht spezialisierten Kanzleien in der Kooperation ‘ArbeitnehmerAnwälte’ verbunden.