2023: STERN-Magazin führt huber.mücke.helm in der Liste der besten Kanzleien im Arbeitsrecht 2023.
In seiner Ausgabe 21/2023 hat uns der STERN nach 2022 erneut mit der Aufnahme in die Liste der besten Kanzleien auf dem Gebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ausgezeichnet. Dabei wurden die Empfehlungen von mehr als 4.000 Anwältinnen und Anwälten zugrunde gelegt, die zu den besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten befragt wurden. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!
2022/2023: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien listet huber.mücke.helm im Ranking der besten Kanzleien.
Der JUVE-Verlag hat uns im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 in der Kategorie „Arbeitsrecht: Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ in das Ranking der besten Kanzleien in Deutschland aufgenommen. Das JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien würdigt uns damit als eine von 37 Kanzleien und deren Anwälte, die überregional einen besonderen Ruf und große Bekanntheit im jeweiligen Fachgebiet oder Beratungsbereich besitzen. Dem Ergebnis zugrunde liegen umfangreichen Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft.
2022: STERN-Magazin führt huber.mücke.helm in der Liste der besten Kanzleien im Arbeitsrecht 2022.
In seiner Ausgabe 21/2022 hat der STERN uns mit der Aufnahme in die Liste der besten Kanzleien auf dem Gebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ausgezeichnet. Dabei wurden die Empfehlungen von mehr als 4.500 Anwälten zugrunde gelegt, die zu den besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten befragt wurden. Wir freuen uns über diese Auszeichnung und nehmen dies auch als Motivation, unseren bisherigen Weg auf der Seite der Arbeitnehmer und Betriebsräte konsequent so weiterzugehen.
2020: Die „Crowdworker-Entscheidung“
Im Dezember 2020 hat erstmals das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 102/20) aufgrund eines von uns geführten und von der IG Metall geförderten Verfahrens die Arbeitnehmereigenschaft eines sogenannten crowdworkers festgestellt. Crowdworker verdienen üblichweise – nach außen scheinbar – als Solo-Selbstständige ihr Einkommen mit der Durchführung von Kleinstaufträgen über online-Plattformen. Diese Entscheidung wird für die gesamte Branche der Plattformökonmie und der digitalen Arbeitserbringung Veränderungen mit sich bringen, vor allem aber Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die dort beschäftigten Menschen.
2016: Tarifverträge zur Absicherung der Tengelmann-Beschäftigten
Bei der Tengelmann-Übernahme durch Edeka ist es gelungen, das Ministerium davon zu überzeugen, dass die geforderte Absicherung der Beschäftigten durch Tarifverträge mit ver.di formell am besten umgesetzt werden kann.
2015: Angemessene Abfindungen trotz Insolvenz bei Weltbild (seit 2014, noch nicht abgeschlossen)
Bei Weltbild entwickelten wir mit den Betriebsräten und deren Gewerkschaft ver.di eine Tariflösung zur Gestaltung von Transfermaßnahmen und Abfindungen, die einer normalen Lösung außerhalb der Insolvenz entsprach und auf die die engen Grenzen der Insolvenzordnung für Sozialpläne nicht angewendet werden musste. Das Modell wurde wirtschaftlich möglich, weil Ver.di sich mit den Kirchen auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel einigen konnte. Die juristische Herausforderung lag darin, diesen Beschäftigten auch in der Insolvenz angemessene Abfindungen zukommen zu lassen. Durch die Kombination von Treuhandvereinbarung und Tarifverträgen war dies für gewerkschaftlich organisierte Bereiche des Unternehmens möglich. Betriebsvereinbarungen hätten diesen Weg nicht gestattet.
2014: Vergleichbare und kontrollierbare Arbeitsschutzstandards bei allen Dienstleistern auf dem Vorfeld des Münchner Flughafens (2010 – 2014)
Mit den Betriebsräten des Flughafen München entwickelten wir ein Konzept zur Umsetzung eines einheitlichen Arbeitsschutzstandards für die Bodenverkehrsdienstleistungen am Flughafen München, um einen Wettbewerb auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten zukünftig zu vermeiden.
2012: Gründung des europäischen Anwaltsnetzwerks European Lawyers for Workers
Viele Mitglieder unserer Kooperation und aus unserer Kanzlei Dr. Rüdiger Helm haben an der Gründung des europäischen Anwaltsnetzwerks ELW (European Lawyers for Workers) mitgewirkt. Das Netzwerk dient dem Austausch und der Vernetzung länderübergreifender rechtlicher und gewerkschaftlicher Angelegenheiten.
2012: Verhinderung der Betriebsschließung und Erhalt von 2000 Arbeitsplätzen bei NSN in München
Der Erhalt der Nokia Siemens Niederlassung in München mit der IG Metall: Die Entwicklung eine Modells von (Tarif-)verträgen mit den Beschäftigten und der IG Metall zum Erhalt der Niederlassung in München mit 2000 Beschäftigten und gleichzeitig eines Modells, das sicherstellt, dass ausscheidende IG Metall-Mitglieder, die die Lösung erst möglich machten zumindest wirtschaftlich einen Ausgleich erhielten, der ihren Beitrag etwas gerecht wird. Das Bundesarbeitsgericht hat die hierfür entwickelte Tariflösung ausdrücklich als rechtlich zulässig bewertet. Damit wurde erstmals ein deutlicher zusätzlicher Betrag (mehr als EUR 20.000,00) für Gewerkschaftsmitglieder höchstrichterlich bestätigt (BAG v. 15.04.2015, Az. 4 AZR 796/13). In dem dortigen Sozialtarifvertrag haben Nichtgewerkschaftsmitglieder von dem Engagement ihrer organisierten Kollegen allerdings auch nachhaltig wirtschaftlich profitiert und ebenfalls ein vielfaches von dem erhalten, das betriebsverfassungsrechtlich möglich gewesen wäre, bei Wahrung eines die besondere Leistung der Gewerkschaftsmitglieder würdigenden Abstands zu den organisierten Metallern. Betriebsvereinbarungen hätten diesen Weg nicht ermöglicht.
2010 – 2013: Die Schlecker-Tarifverträge
Bei Schlecker konnten wir bei der Durchsetzung von Tarifverträgen und ab 2012 anlässlich der vermeidbaren Insolvenz bei der Ausarbeitung von Sozialtarifverträgen für alle Beschäftigten als Bevollmächtigte des Gesamtbetriebsrats und vieler Betriebsratsgremien mitwirken. Unbefriedigend blieb, dass das gesetzgeberische Privileg für den Einzelkaufmann in der Insolvenz (dieser wird vom Insolvenzstrafrecht und vielen weiteren Normen nicht erfasst) und an anderer Stelle (erleichterte Bilanzierung, keine Kontrolle durch Aufsichtsrat) für die Schlecker-Beschäftigten zu vermeidbaren zusätzlichen Härten geführt hat, deren Eintreten aufgrund der Unternehmenspolitik der Gesamtbetriebsrat bereits seit 2005 der Geschäftsführung sorgfältig dargelegt hat. Das Gremium wurde nie akzeptiert und musste am Ende erleben, dass es in seinen dezidierten Apellen auf eine andere Unternehmenspolitik immer recht hatte.
2010: Anschlussverträge für befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder (Das Erreichte wird weiterentwickelt)
Die – nach unserer Auffassung bis heute ungenügende – Umsetzung der EU Richtlinie 2002714/EG für befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder verpflichtet unseres Erachtens in der Regel zu einem Anschlussvertrag mit dem Betriebsratsmitglied oder löst die Unwirksamkeit der Befristungsabrede aus. Wir konnten verschiedene Entscheidungen auf Weiterbeschäftigung zu Gunsten von befristet beschäftigten Betriebsratsmitgliedern rechtskräftig durchsetzen.
2008: Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen Betriebsänderung
Die erste Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München auf Unterlassung einer Betriebsänderung konnten wir 2008 durchsetzen. Die Entscheidung legt nahe, dass unser nachhaltiges Geltendmachen der Unionsrechtswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung das Gericht überzeugt hat.
2007: Der Streik um einen Sozialtarifvertrag bei Giesecke & Devrient
Bei Giesecke & Devrient durften wir einen dreiwöchigen Arbeitskampf um einen der ersten Sozialtarifverträge begleiten. Auch wenn die Regelungen am Ende in Form eines Sozialplans ausgefertigt wurden, konnte die Rechtmäßigkeit des Streiks für einen Sozialtarifvertrag juristisch durchgesetzt werden. Dieser Arbeitskampf wertete das Instrument Tarifvertrag auch für Sozialpläne nachhaltig auf.
2005: Die Mangold-Entscheidung am Europäischen Gerichtshof
Durch die von namhaften Juristen mit harten Worten kritisierte Mangold-Entscheidung wurde durchgesetzt, dass bereits vor Umsetzung einer EU-Richtlinie diese innerstaatlich zu beachten ist, dass Beschäftigte der Privatwirtschaft sich auf die Verletzung von EU-Recht berufen dürfen und dass in Arbeitsverhältnissen in Deutschland nicht (mehr) wegen des Alters diskriminiert werden darf.
2001: Die Gründung des ersten deutschen Netzwerks von Anwälten auf der Beschäftigtenseite
Dr. Rüdiger Helm war maßgeblich an der Gründung des ersten deutschen Netzwerkes ausschließlich auf Beschäftigtenseite beteiligt, ein Vertretungs- und Vernetzungsansatz, das Nachahmer gefunden hat (nur gutes wird kopiert): www.arbeitnehmeranwaelte.de.
1994: Sozialplanmittel als Bewährungsauflage – Die Buchhandlung Kaiser
Ein verantwortlicher für die Insolvenz wurde im Strafverfahren zu zwei Jahren auf Bewährung unter der Auflage verurteilt, den Beschäftigten Mittel für einen Sozialplan zur Verfügung zu stellen.